Untersuchungshaft in der Türkei
Istanbul (dpa) - Vor einem Gerichtsprozess kann ein Verdächtiger im derzeit geltenden Ausnahmezustand in der Türkei maximal 14 Tage im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Dann muss er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen werden.

Istanbul (dpa) - Vor einem Gerichtsprozess kann ein Verdächtiger im derzeit geltenden Ausnahmezustand in der Türkei maximal 14 Tage im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Dann muss er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen werden.
Die Untersuchungshaft verhängt ein Haftrichter auf Antrag eines Staatsanwalts.
Im Jahr 2014 wurde die Dauer der U-Haft in der Türkei bei
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+