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Untersuchungshaft in der Türkei

Istanbul (dpa) - Vor einem Gerichtsprozess kann ein Verdächtiger im derzeit geltenden Ausnahmezustand in der Türkei maximal 14 Tage im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Dann muss er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen werden.

28.02.2017 UPDATE: 28.02.2017 16:06 Uhr 35 Sekunden
Gefängnis in Antalya
Gefängnis in Antalya: Nach dem Putschversuch vom 15. Juli sind die Haftanstalten überfüllt. Foto: Tolga Bozoglu

Istanbul (dpa) - Vor einem Gerichtsprozess kann ein Verdächtiger im derzeit geltenden Ausnahmezustand in der Türkei maximal 14 Tage im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Dann muss er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen werden.

Die Untersuchungshaft verhängt ein Haftrichter auf Antrag eines Staatsanwalts.

Im Jahr 2014 wurde die Dauer der U-Haft in der Türkei bei

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