Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu
Eine halbes Jahr wartete eine Frau bereits, nachdem sie Widerspruch gegen das Jobcenter eingelegt hatte - dann erhob sie Untätigkeitsklage. Völlig zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter hat eine Hartz-IV-Empfängerin erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich begründet, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.
Die Frau hatte 2020 zu Recht Widerspruch eingelegt, weil das Amt bei der Berechnung ihrer Leistungen fälschlicherweise von einem zu
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