Plus Klage gegen Jobcenter

Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu

Eine halbes Jahr wartete eine Frau bereits, nachdem sie Widerspruch gegen das Jobcenter eingelegt hatte - dann erhob sie Untätigkeitsklage. Völlig zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

15.03.2023 UPDATE: 15.03.2023 12:02 Uhr 56 Sekunden
Jobcenter
Der Verfassungsbeschwerde einer Hartz-IV-Empfängerin gab das Bundesverfassungsgericht nun Recht.

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter hat eine Hartz-IV-Empfängerin erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich begründet, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.

Die Frau hatte 2020 zu Recht Widerspruch eingelegt, weil das Amt bei der Berechnung ihrer Leistungen fälschlicherweise von einem zu

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