Hintergrund - Popp/Mörlein

Gewählte Bürgermeisterin beruft sich auf Wahlergebnis

07.12.2016 UPDATE: 07.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Patricia Popp, Foto: Geschwill

Patricia Popp ist irritiert vom Verhalten des Rathauschefs: "Ich hätte mir einen harmonischen und würdevollen Amtsübergang gewünscht. Dazu bin ich noch bereit." Obwohl sie zwei Tage nach Bekanntwerden der Klageerhebung Mörlein mitteilte, dass sie als Amtsverweserin zur Verfügung stehen werde, habe er ihr mitgeteilt, dass er zur Weiterführung der Amtsgeschäfte schon viele Termine für 2017 vereinbart habe, die er nicht mehr rückgängig machen könne.

Gerade wegen des Bauprojekts "Heckmann-Gelände" betrübe sie die jetzige Situation. "Ich wollte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich bei einer so wichtigen, städtebaulichen Angelegenheit einzubringen, Planungsmöglichkeiten zu vergleichen und eigene Ideen zu kommunizieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben gewählt - dies sollte respektiert werden. Ich glaube hierbei auch an den Gemeinderat."

Dessen Mitglieder habe sie bisher als besonnen und lösungsorientiert erlebt. Sie könne sich nicht vorstellen, dass die jetzige Situation einfach so hingenommen werde. "Ich freue mich auf jeden Fall auf die künftige Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat - wann immer diese beginnen kann."

Dieter Mörlein hat schon klargestellt: "Ich werde die Amtsgeschäfte weiterführen." Dass ihm deshalb zum Teil eisiger Gegenwind entgegenschlägt und "die Hetze an Schärfe zunimmt", wie er sagt, bringe ihn nicht aus der Ruhe. "Meine Rechtsabteilung hat klar und deutlich festgestellt, dass mein Handeln nach den gültigen Gesetzen ausgerichtet ist."

Da es in der Eppelheimer Gerüchteküche brodelt, stellt der Mörlein klar: "Ich habe auf gar keinen Fall den Einspruch oder die Klage vorangetrieben. Auch nehme ich an, dass die CDU nicht dahinter steht. Ich akzeptiere das Wahlergebnis - aber auch das Ansinnen des Bürgers, der gegen die Entscheidung vom Landratsamt klagt. Es ist das Recht eines jeden Bürgers, eventuelle Verletzungen von einem Gesetz oder einer Verordnung von einem Gericht beurteilen zu lassen." Das habe der Kläger in Anspruch genommen und sonst nichts.

Mörlein vermutet, dass die "Unterstützer für Frau Popp", wie er es nennt, die "im Gemeinderat demokratisch gefassten Beschlüsse für Fortschrittsprojekte" in Eppelheim zu Fall bringen möchten. In diesem Zusammenhang betont er, dass Popp als Amtsverweserin gar nicht mitstimmen darf. (aham/sg)