Schwangerschaftsabbruch - Was ist erlaubt, was nicht?
Gießen (dpa) - Geht es um den Abbruch einer Schwangerschaft, können sich auch Ärzte strafbar machen - unter anderem, wenn sie für eine Abtreibung werben.

Gießen (dpa) - Geht es um den Abbruch einer Schwangerschaft, können sich auch Ärzte strafbar machen - unter anderem, wenn sie für eine Abtreibung werben.
Wer nämlich "Dienste" oder "Verfahren" zum Abbruch einer Schwangerschaft öffentlich anbietet, wird nach Paragraf 219a StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Kritiker sehen dringenden Reformbedarf.
Generell gilt: Wer in
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