Die Not mit dem Härtefall
Eine alte Dame aus Berlin soll nach 45 Jahren aus ihrer Wohnung weichen, weil ihr Vermieter selbst mehr Platz für seine Familie braucht. Wer benötigt die Wohnung mehr? Wie sollen Gerichte mit der wachsenden Zahl von Härtefällen umgehen? Sehr sorgfältig, so der BGH.
Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall.
Angesichts weniger bezahlbarer Wohnungen und vieler älterer Mieter geschieht das oft - und macht der Justiz zunehmend zu schaffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm am Mittwoch zwei Eigenbedarfskündigungen zum Anlass, allzu schematischen Prüfungen der Gerichte
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+