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Bundesverfassungsgericht: Soli darf bleiben - noch

Ja oder Nein zum Soli? Seit Jahren schwelt ein Streit um die umstrittene Abgabe, einst gedacht für die Kosten der Wiedervereinigung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

26.03.2025 UPDATE: 26.03.2025 10:06 Uhr 2 Minuten, 11 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Der Zweite Senat hatte den Soli unter die Lupe genommen.

Karlsruhe (dpa) - Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen – Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende – müssen die Abgabe also weiter zahlen. 

Der künftigen Bundesregierung dürfte nun

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