Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum "Prüffall AfD"
Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Er hätte das aber nicht öffentlich ankündigen dürfen, enschied ein Gericht. Anders ist es mit dem "Verdachtsfall Flügel".
Berlin (dpa) - Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als "Prüffall" bezeichnen darf oder nicht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als "Prüffall" untersagt hatte.
Stattdessen will sich
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