Urteil: Flüchtlingsaufnahme nur mit Vermieter-Zustimmung
Im März hatte ein Mann zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen. Dem Vermieter gefiel das gar nicht. Der Fall landete vor Gericht.

München (dpa) - Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters. Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden.
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