Plus Amtsgericht München

Urteil: Flüchtlingsaufnahme nur mit Vermieter-Zustimmung

Im März hatte ein Mann zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen. Dem Vermieter gefiel das gar nicht. Der Fall landete vor Gericht.

20.12.2022 UPDATE: 20.12.2022 11:40 Uhr 35 Sekunden
München
Hätte seinen Vermieter vorher um Erlaubnis fragen müssen: Der Mieter hatte im März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen.

München (dpa) - Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters. Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden.

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