Plus Karlsruhe/Heidelberg

Das Ceta-Abkommen kann bleiben - in Teilen

Das Bundesverfassungsgericht billigt Teile des Freihandelsvertrags mit Kanada. Wie es damit weitergeht, ist aber wieder eine politische Frage.

15.03.2022 UPDATE: 16.03.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 57 Sekunden
Gegner kritisieren Abkommen wie Ceta als „trojanisches Pferd“, mit dem Umweltstandards ausgehöhlt werden könnten. Archiv-Foto: dpa

Von Daniel Bräuer

Karlsruhe/Heidelberg. Das Ceta-Abkommen zwischen EU und Kanada kann vorläufig in Kraft bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden von rund 200.000 Bürgern sowie der Linksfraktion abgewiesen: Die EU habe mit der vorläufigen Anwendung ihre Kompetenzen nicht überschritten. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.), so das Gericht. Es verwarf auch Klagen gegen den

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