Das Ceta-Abkommen kann bleiben - in Teilen
Das Bundesverfassungsgericht billigt Teile des Freihandelsvertrags mit Kanada. Wie es damit weitergeht, ist aber wieder eine politische Frage.

Von Daniel Bräuer
Karlsruhe/Heidelberg. Das Ceta-Abkommen zwischen EU und Kanada kann vorläufig in Kraft bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden von rund 200.000 Bürgern sowie der Linksfraktion abgewiesen: Die EU habe mit der vorläufigen Anwendung ihre Kompetenzen nicht überschritten. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.), so das Gericht. Es verwarf auch Klagen gegen den
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+