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Strafbefehl nach Rettungsfahrt gegen Notarzt aufgehoben

München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.

09.02.2015 UPDATE: 09.02.2015 15:36 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Notarzt
Der Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen einen Notarzt ist aufgehoben worden. Foto: Stephan Jansen

München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.

Der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt lasse eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung

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