Strafbefehl nach Rettungsfahrt gegen Notarzt aufgehoben
München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.
München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.
Der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt lasse eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung
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