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Alltag einer Richterin

Am Heidelberger Amtsgericht fallen Urteile im Stundentakt

Im Namen des Volkes: Britta Nagel ist Richterin am Amtsgericht und ist dort auch für Ordnungswidrigkeiten zuständig – An Sitzungstagen verhandelt sie auch mal sechs Fälle in nur fünf Stunden

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27.09.2020, 06:00 Uhr

Richterin Britta Nagel in Robe hinter der Richterbank. Foto: Rothe

Von Jonas Labrenz

Heidelberg. Aktenstapel – strategisch verteilt: Auf der Fensterbank, dem Schreibtisch und einem Rollcontainer. Jeden Morgen holt die junge Richterin einen neuen Stapel. Manche Akten sind nur ein Dutzend Seiten stark, viele mehr als fingerdick und einige kaum dünner als ein Duden. Im besten Fall sind sie alle wieder bis zum Nachmittag aus dem kleinen Büro im dritten Geschoss des Heidelberger Justizzentrums verschwunden. Es ist das Büro von Britta Nagel, 39 Jahre alt, Amtsrichterin mit einer 80-Prozent-Stelle. Drei Tage in der Woche verbringt sie nur hier, hinter dem Schreibtisch, zwischen den Aktenstapeln. An zwei Tagen nimmt sie einige davon mit ins Erdgeschoss, in den Gerichtssaal. Heute ist so ein Verhandlungstag.

Richterin Britta Nagel in ihrem Büro im dritten Geschoss des modernen Heidelberger Justizzentrums in der Kürfürsten-Anlage. Foto: Philipp Rothe​

Es ist kurz vor 8 Uhr, als Nagel sich mit ihrer Robe auf den Weg zum Fahrstuhl macht. Sechs Verhandlungen hat sie für diesen Mittwoch angesetzt, die letzte für 12 Uhr. Am Nachmittag will Nagel wieder bei ihren Kindern sein.

"Verhandeln Sie immer so früh?", fragt der Anwalt, der gerade seine Aktentasche auf die Bank wirft, an der er neben seiner Mandantin Platz nimmt. Es ist jetzt Punkt 8 Uhr. Bereits vor zwei Stunden hat Britta Nagel die Aktenstapel in ihr Büro geholt.

Die junge Frau neben dem Anwalt schaut unsicher durch den Raum. Saal 3 ist ebenso spartanisch und modern eingerichtet wie der Rest des Gebäudes: Links und rechts der leicht erhöhten Richterbank ist Platz für Anklage und Verteidigung, hinter einer hüfthohen Holzwand stehen weiße Stühle für die Zuschauer. Hinter Britta Nagel hängt das Wappen Baden-Württembergs an der Wand. Weder Protokollführer noch Staatsanwälte sind bei Ordnungswidrigkeitsverfahren im Saal.

Nagel klappt die Akte auf: Mit 0,75 Promille soll die 25-Jährige auf einem E-Scooter unterwegs gewesen sein. 500 Euro Bußgeld sollte sie zahlen und ihren Führerschein einen Monat abgeben. Sie hat Einspruch eingelegt. Britta Nagel muss mit nur einem Zeugen auskommen – dem Freund der jungen Dame. Er soll mit ihr auf dem Roller gestanden haben, ebenfalls angetrunken. Er hat seine Strafe akzeptiert. Die beiden Polizisten, die das Paar in der Nacht auf den 8. Dezember angehalten hat, können nicht zur Verhandlung kommen.

Die junge Frau streckt den Rücken durch, als sie erzählt. "Es war sehr, sehr kalt." Mit ihrem Freund war sie auf dem Heimweg, als er vorschlug, einen Roller zu nehmen. Er fahre, "ich müsste mich nur festhalten". Der Freund bestätigt die Geschichte später. Britta Nagel verhandelt zum ersten Mal eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller. "Da entwickelt sich die Rechtsprechung erst", erklärt sie. Worauf es ankommt: Hat jemand, der auf einem E-Roller nur mitfährt, das Gefährt tatsächlich "geführt"?

"Wie ich es vorhin schon angekündigt habe: Ich kann in dieser Lage nicht verurteilen", sagt Nagel am Ende der Beweisaufnahme. Alle erheben sich, Britta Nagel verkündet: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Betroffene ist freizusprechen." Das junge Paar und der Anwalt verlassen den Saal. Bis zur nächsten Verhandlung um 8.45 Uhr sind es noch fast zwanzig Minuten.

Das Foyer des Justizzentrums: In dem Gebäude ist auch das Landgericht untergebracht. Foto: Philipp Rothe​​

Einmal in der Woche verhandelt Nagel Ordnungswidrigkeiten. Sonst sind es Strafsachen. "Ich bin sehr gerne Richterin am Amtsgericht. Es ist sehr abwechslungsreich", sagt sie. Direkt nach ihrem Studium in Osnabrück, Münster und Stockholm hat Nagel in einer Großkanzlei in Frankfurt am Main gearbeitet, seit 2009 ist sie im Staatsdienst: erst als Staatsanwältin in Frankfurt, dann als Richterin für Familiensachen am dortigen Amtsgericht. Nach der Geburt des zweiten Kindes zog sie 2017 mit ihrem Mann in die Nähe von Heidelberg, arbeitete erst als Richterin für Zivilsachen und ist seit Sommer 2018 in der Strafabteilung mit einer 80-Prozent-Stelle. "Ein Wechsel in ein anderes Rechtsgebiet oder an ein anderes Gericht steht für mich derzeit nicht an", sagt Nagel.

Wo gerade noch die junge Frau saß, hat jetzt ein Mann Platz genommen. Leicht nach vorn gebeugt. Vor Nagel liegt die nächste Akte: Der 35-Jährige soll Anfang April gegen die Corona-Verordnung verstoßen haben. Weil er mit zwei anderen in dem kleinen Park gegenüber der Heidelberger Stadtwerke von Polizisten erwischt wurden, soll er 250 Euro zahlen. "Ich habe auf die Bahn gewartet", sagt er. Und den dritten Mann kenne er gar nicht. Wie viel er denn verdiene, fragt Nagel. "Es wäre günstig, es mir jetzt zu sagen", erklärt Nagel.

250 Euro ist der "Regelsatz" bei solchen Verstößen gegen die Corona-Verordnung. Auch in den Bußgeldkatalogen für Verkehrssünder sind nur Regelsätze aufgeführt. Nagel kann sie erhöhen, zum Beispiel bei Wiederholungstätern, oder herabsetzen, etwa wenn der Betroffene nur über ein geringes Einkommen verfügt.

"Ich habe im Monat 1200 Euro, so um den Dreh", sagt der Mann. Die beiden Polizisten, die danach vernommen werden, erklären, wie sie den Tag erlebt haben: Drei Männer hätten "Bier trinkend" zusammen gestanden. "Es war auf jeden Fall als Gruppe zu werten." Und sie erklären zu dem Ort: "Es ist ein bekannter Treffpunkt der Trinkerszene."

"Ich gehe davon aus, dass ich Sie verurteilen muss", sagt Nagel an den Mann gewandt. Ob er noch Schlussausführungen machen und sein Recht auf das letzte Wort nutzen wolle? "Nee, passt", sagt er. Im Namen des Volkes ergeht: Der 35-Jährige muss nur 150 Euro zahlen, aber auch die Kosten des Verfahrens tragen. Bei ihm sind es rund 60 Euro. Das ist selten so wenig.

Was wird heute verhandelt? Die Termine finden Besucher im Aushang. Foto: Philipp Rothe​​

1836 Ordnungswidrigkeitenverfahren sind 2019 beim Heidelberger Amtsgericht aufgelaufen. Eine Steigerung von 33 Prozent zum Vorjahr. Wie die Corona-Pandemie sich auf die Zahl der Verfahren in diesem Jahr auswirkt, ist noch nicht bekannt. Klar ist aber: Durch die Aussetzung aller nicht dringender Verfahren während des Lockdowns hat sich ein Rückstau gebildet. Und die Justiz klagt schon lange über Personalengpässe. Im Januar dieses Jahres bekam der Landgerichtsbezirk Heidelberg, zu dem neben dem Amtsgericht Heidelberg auch die Gerichte in Sinsheim und Wiesloch gehören, drei zusätzliche Stellen. Laut Personalbedarfsrechnung hatte man damit gerade eine Bedarfsdeckung erreicht. 73 Richter gibt es im Bezirk, davon 29 am Landgericht und 31 am Amtsgericht Heidelberg. Mit fünf Richtern in Sinsheim und acht in Wiesloch, sind sie insgesamt für rund eine halbe Million Einwohner zuständig. Über 1000 Anwälte sind im Bezirk zugelassen.

Der Mann, der gegen die Corona-Verordnung verstoßen hatte, hat den Saal noch nicht verlassen, als ein altes Ehepaar den Raum betritt. Es stehen noch vier Verhandlungen an, alles Straßenverkehrsdelikte. Geschwindigkeitsverstöße verhandelt Britta Nagel am häufigsten. Allein 50- bis 100-mal ging es bei ihr im Saal schon um die Messstelle an der A5 bei St. Leon-Rot. "Es sind absolute Standardverfahren", sagt sie.

Dem Rentner, der jetzt von seinem Zuschauerplatz nach vorne geht, sind die 15 Euro Verwarngeld für zu schnelles Fahren egal, ihm geht es ums Prinzip: "Das nimmt Ausmaße an, dass meine einzige Hoffnung ist, das durch Gerichtsurteile einzuschränken", sagt er. Er wurde auf einer Bundesstraße geblitzt – und kann nicht verstehen, wieso es an dieser Stelle erlaubt sein soll. Drei Mal habe es ihn in da letzter Zeit getroffen. "Es wundert mich nicht, dass die Akzeptanz sinkt, wenn man von der Obrigkeit so behandelt wird." Doch Nagel hat nichts an dem Standort des festen Blitzers auszusetzen: "Ich kann da keine Geldmacherei erkennen." In der Akte hat der Kreis die Gründe angegeben: Pendlerparkplatz, Haltestelle, Bebauung, Rad- und Fußweg. Sie rechtfertigen die Geschwindigkeitskontrolle. Nagel erklärt dem Mann, wie schlecht die Chancen stehen. Doch er will ein Urteil – aus Prinzip. Und er bekommt es: "Das Verwarngeld wird auf 15 Euro festgesetzt", verkündet Nagel.

Es ist fünf nach halb zehn, es geht direkt weiter. Der Bruder sei mit dem Firmenwagen zu schnell gefahren, erklärt ein Anwalt für seinen Mandanten. Doch ein Zeuge aus dem Fuhrpark muss noch gehört werden, Nagel bestimmt einen Fortsetzungstermin. Mit zwanzigminütiger Verspätung sitzt der nächste Mann im Saal. Er soll zu schnell unterwegs gewesen sein, auch er will nicht gefahren sein, zieht seinen Einspruch nach einem fotografischen Gutachten allerdings zurück. "Die Sitzung ist geschlossen", verkündet Nagel. Es ist Mittagspause.

Wieder pünktlich geht es um 12 Uhr mit einem Lastwagenfahrer weiter, der einen Schwertransport überholt hat – verbotenerweise. Die 70 Euro Strafe wollte er nicht zahlen. Doch überraschend taucht eine DVD mit einem Beweisvideo auf. Der als Zeuge vernommene Polizist hatte sie dabei. "Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich mir das alles sparen können", sagt der Mann und zieht den Einspruch zurück. Nagel kann seinen Ärger verstehen: "Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen noch." Es ist 12.40 Uhr. Feierabend.

"Nach solchen Tagen setze ich mich immer gleich ins Auto und fahre nach Hause", sagt Nagel. Anwälte, Gutachter, die Betroffenen, die nicht mit den Bußgeldern einverstanden sind – und die Richterin muss immer hellwach sein, zuhören, nachfragen, urteilen. Am besten in möglichst kurzer Zeit, um alle Verfahren bewältigen zu können.

Um kurz vor 13 Uhr ist es soweit. Nagel fährt das letzte Mal mit dem Aufzug ins dritte Stockwerk, hängt die Robe in den Schrank, legt die Akten ab und fährt nach Hause.





DER AUTOR 

Jonas Labrenz 

Er ist seit August Redakteur in der Stadtredaktion Heidelberg. Der 30-Jährige ist dort auch für Gerichtsberichterstattung zuständig.



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