Plus Deutsches System

Menschenrechtsgericht segnet Sicherungsverwahrung ab

Was tun mit gefährlichen Straftätern, deren Haft zu Ende ist? In Deutschland kann in bestimmten Fällen Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Früher gab es für das deutsche Konzept viel Kritik vom Menschenrechtsgerichtshof. Doch das hat sich geändert.

04.12.2018 UPDATE: 04.12.2018 14:18 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung verhängen deutsche Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Foto: Armin Weigel

Straßburg (dpa) - Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter hat sich erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bewährt.

Ein verurteilter Mörder aus Deutschland, der durch seine Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte verletzt sah, scheiterte endgültig vor der Großen Kammer des Straßburger Gericht (Beschwerdenummern 10211/12 und

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+