Radfahrer müssen nicht mit tückischen Hindernissen rechnen
Ein über einen Feldweg gespannter Stacheldraht wird für einen Mountainbiker zur gefährlichen Falle. Nun erstreitet der vom Hals abwärts gelähmte Mann eine hohe Summe Schmerzensgeld. Noch wichtiger ist ihm die Feststellung, dass er nicht selbst verantwortlich ist.
Karlsruhe (dpa) - Einen Radfahrer, der an einem ungewöhnlich schwer erkennbaren Hindernis verunglückt, trifft grundsätzlich keine Mitschuld - auch wenn er schnell unterwegs war.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Radfahrer, nur so schnell zu fahren, "dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden
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