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Leimen: VGH lehnt Bürgerbegehren ab

Leimen/Mannheim. Im Streit um den Verkauf und die Bebauung des Geländes am "Alten Sportplatz" hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) am Mittwoch der Stadt Leimen und dem Karlsruher Regierungspräsidium recht gegeben

06.03.2013 UPDATE: 06.03.2013 12:32 Uhr 24 Sekunden
Leimen/Mannheim. Im Streit um den Verkauf und die Bebauung des Geländes am "Alten Sportplatz" hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) am Mittwoch der Stadt Leimen und dem Karlsruher Regierungspräsidium recht gegeben: Das von einer Initiative beantragte Bürgerbegehren "Sind Sie dafür, dass das Gelände des Alten Sportplatzes in Leimen im Eigentum der Stadt verbleibt und
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