Leimen/Mannheim. Im Streit um den Verkauf und die Bebauung des Geländes am "Alten Sportplatz" hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) am Mittwoch der Stadt Leimen und dem Karlsruher Regierungspräsidium recht gegeben
Leimen/Mannheim. Im Streit um den Verkauf und die Bebauung des Geländes am "Alten Sportplatz" hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) am Mittwoch der Stadt Leimen und dem Karlsruher Regierungspräsidium recht gegeben: Das von einer Initiative beantragte Bürgerbegehren "Sind Sie dafür, dass das Gelände des Alten Sportplatzes in Leimen im Eigentum der Stadt verbleibt und
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