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Ausweisung krimineller Ausländer soll leichter werden

Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein.

27.01.2016 UPDATE: 27.01.2016 14:51 Uhr 19 Sekunden

Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

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