Ausweisung krimineller Ausländer soll leichter werden
Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein.
Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Das Bundeskabinett brachte dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
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