Das Jugendamt hatte die Familie zwar im Blick wegen allgemeiner möglicher Gefährdung des Kindeswohls. Erst im März 2017 aber nahm das Amt das Kind in Obhut. Denn erst da erfuhr es, dass das Kind mit einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter, dem Partner der Mutter, zusammenwohnte. Ein späterer Hinweis der Schule, der inzwischen wieder bei seiner Mutter lebende Junge werde möglicherweise missbraucht, wurde zwar diskutiert, ließ sich aus Sicht des Amtes aber nicht erhärten.
Das Familiengericht Freiburg schickte den Jungen nach nur vierwöchiger Inobhutnahme zurück zur Mutter. Das Kind wurde nicht angehört vor Gericht, obwohl das gesetzlich in solchen Fällen vorgeschrieben ist. Ausnahmen sollten begründet werden -was jedoch ebenfalls unterblieb.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung, das Kind in die Familie zurückzugeben. Die detailreiche Akte des vorbestraften Partners der Mutter lag den Gerichten vor. Der Mann wurde jedoch nie vorgeladen. Die Auflagen der Gerichte, dass die Mutter dafür sorgt, dass ihr Freund keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat und die Wohnung nicht betritt, wurden nicht kontrolliert.
Das Landgericht Freiburg hatte den Mann schon 2010 wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt und nach seiner Entlassung 2014 unter anderem ein Verbot für den 39-Jährigen verfügt, sich Kindern zu nähern. Auch hier kontrollierte niemand.