Plus Sommermärchen-Prozess

Keine Verlängerung der Verjährungsfrist: WM-Prozess beendet

Bellinzona (dpa) - Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

22.04.2020 UPDATE: 22.04.2020 12:48 Uhr 53 Sekunden
Sommermärchen-Prozess
Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa

Bellinzona (dpa) - Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

"Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nichts geändert", teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der

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