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Grundstückseigentümer müssen mithelfen

Neidenstein. Erhebungsbögen gehen in Kürze raus - Bei der Ermittlung der Flächen sollen die Bürger aktiv werden - Infoabend geplant

07.02.2012 UPDATE: 07.02.2012 08:40 Uhr 55 Sekunden
Neidenstein. (bju) Alle Städte und Gemeinden sind seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dazu verpflichtet, eine so genannte gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 1. Januar 2010 einzuführen (die RNZ berichtete mehrfach).

"Für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt nach dem Aufwand für die

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