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Regierung einig über Eckpunkte zu Abtreibungs-Werbeverbot

Berlin (dpa) - Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Die Fachminister hatten am Mittag rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammengesessen und ihre Gespräche dann telefonisch fortgesetzt. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche - man macht sich schon strafbar, wenn man "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD hatte eine Reform angestoßen.

12.12.2018 UPDATE: 12.12.2018 19:28 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Die Fachminister hatten am Mittag rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammengesessen und ihre Gespräche dann telefonisch fortgesetzt. Paragraf 219a im

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