Regierung einig über Eckpunkte zu Abtreibungs-Werbeverbot
Berlin (dpa) - Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Die Fachminister hatten am Mittag rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammengesessen und ihre Gespräche dann telefonisch fortgesetzt. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche - man macht sich schon strafbar, wenn man "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD hatte eine Reform angestoßen.
Berlin (dpa) - Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Die Fachminister hatten am Mittag rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammengesessen und ihre Gespräche dann telefonisch fortgesetzt. Paragraf 219a im
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+