Plus Persönlichkeitsrecht verletzt

Urteil: Bewertungsportal muss Daten einer Ärztin löschen

Eine Kölner Ärztin will raus aus dem Ärztebewertungsportal Jameda und siegt vor dem Bundesgerichtshof auf ganzer Linie. Ihr Profil muss entfernt werden - und Jameda sein Geschäftsmodell umkrempeln. Einen grundsätzlichen Löschanspruch für Ärzte gibt es jedoch weiter nicht.

20.02.2018 UPDATE: 20.02.2018 10:18 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden
BGH urteilt zu Jameda
Der sechste Zivilsenat beim Bundesgerichtshof verkündet das Urteil zur Klage der Ärztin. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Ihren Streit mit dem Ärztebewertungsportal Jameda hat eine Hautärztin aus Köln vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen: Das Portal muss die Daten der Dermatologin komplett aus seinem Verzeichnis löschen.

Die Richter entschieden an diesem Dienstag in Karlsruhe, Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell jene

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+