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Kind stirbt an Verbrühung: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Greifswald (dpa) - Neun Monate nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern Anklage gegen die Mutter erhoben. Ihr wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft der dpa sagte. Sie habe die kleine Emma Anfang Oktober 2018 in Wolgast offensichtlich zu heiß gebadet. "Wir gehen nicht von einer vorsätzlichen Tat aus." Die Frau hatte das Kind nach einem "Erkältungsbad" Schlafen gelegt. Am nächsten Morgen lag es tot im Bett. Eine Obduktion ergab als Todesursache großflächige Verbrühungen.

23.07.2019 UPDATE: 23.07.2019 09:53 Uhr 19 Sekunden

Greifswald (dpa) - Neun Monate nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern Anklage gegen die Mutter erhoben. Ihr wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft der dpa sagte. Sie habe die kleine Emma Anfang Oktober 2018 in Wolgast offensichtlich zu heiß gebadet. "Wir gehen nicht von einer vorsätzlichen Tat aus."

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