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Kein Recht für Frauen auf weibliche Ansprache in Formularen

Karlsruhe (dpa) - Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin zurück. Klägerin Marlies Krämer fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Ansprache als "Kundin" oder "Kontoinhaberin". Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Der BGH sieht das nicht so: Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

13.03.2018 UPDATE: 13.03.2018 09:58 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin zurück. Klägerin Marlies Krämer fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Ansprache als "Kundin" oder "Kontoinhaberin".

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