BGH zu Eigenbedarf: Alter allein ist noch kein Härtefall
Alter und lange Mietdauer genügen nicht - wer sich gegen den Rauswurf bei Eigenbedarf wehren will, muss gut begründen, warum ein Umzug unzumutbar ist. Pauschalen Urteilen schiebt der BGH einen Riegel vor.
Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarfskündigungen pocht der Bundesgerichtshof (BGH) auf äußerst sorgfältige Prüfung.
Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen von Amts wegen ein Gutachten einholen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner Gesundheit mit ärztlichem Attest geltend mache.
Die höchsten deutschen Zivilrichter
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