Hintergrund Verein für Trinkwasserqualität

17.07.2020 UPDATE: 17.07.2020 18:45 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden

Goldene Regeln der Trinkwasserhygiene

Wasser muss fließen: spätestens alle drei Tage an jeder Entnahmestelle. Wenn Sie längere Zeit weg waren, sollten Sie zum Beispiel in der Wohnung mehrere Hähne gleichzeitig öffnen und mehrere Minuten das Wasser laufen lassen. Das gilt für heißes wie auch kaltes Wasser. 

Warmes Wasser muss heiß sein: Mindestens 55 Grad Celsius nach spätestens drei Litern. Wenn das Wasser nicht heiß wird sollte geprüft werden, ob der Trinkwassererwärmer und die Zirkulationspumpe korrekt eingestellt oder sogar ausgefallen sind. Möglicherweise muss auch die Dämmung geprüft und verbessert werden.

Kaltes Wasser muss kalt sein: Maximal 25 Grad Celsius nach spätestens drei Litern. Wenn Kaltwasser in der Leitung steht, passt es sich der Umgebungstemperatur an. Gerade in warmen Heizungsräumen oder bei hohen Temperaturen im Sommer kann dies zum Problem werden. Deshalb sollte immer für genügend Wasseraustausch gesorgt werden.

Gesundes Wasser ist sauber: saubere Auslässe, keine Fremdstoffe oder Geräte. An verschmutzten oder verkalkten Flächen können Keime wachsen. Daher sollten Putzeimer nicht mit dem Duschschlauch gefüllt werden. Wenn Gartenschläuche zum Beispiel mit Schmutz und Erde in Berührung kommen, sollten sie nach jeder Benutzung vom Hahn getrennt, geleert und aufgeräumt werden.

Trinkwasser-Installationen wollen gepflegt werden: Wartung und Pflege wie beim Auto. Eigentümer und Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserinstallation bestimmungsgemäß genutzt wird. Sie müssen dafür sorgen, dass regelmäßig Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an den technischen Einbauten des Gebäudes durchgeführt werden. 

Hartes Wasser ist nicht gesundheitsschädlich: Kalkhaltiges Wasser ist zwar ein Ärgernis bei der Reinigung, beeinträchtigt jedoch nicht die Gesundheit. Geräte wie Enthärtungsanlagen sind nicht zwingend nötig und nur vor Trinkwassererwärmern sinnvoll, um Kalkausfällungen im Erwärmer und in den Rohrleitungen zu vermeiden.

Wasseraufbereitungsgeräte unterliegen strengen Vorschriften: Ultra- oder Aktivkohlefilter, Desinfektionssysteme oder andere Geräte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen strenge Anforderungen des Umweltbundesamtes erfüllen. Vorsicht: Nicht alles, was verkauft wird, darf auch genutzt werden.

Verfärbtes Wasser: Dies deutet auf alte Leitungen hin! So entsteht braunes Wasser in der Regel durch alte, verzinkte Rohrleitungen, die Rost abgeben. Der ist an sich zwar nicht gesundheitsgefährdend, allerdings ist dies ein Warnzeichen für Korrosion, was früher oder später mit einem Rohrbruch endet. Gesundheitsschädlich könnten hingegen Keime sein, sie sich in den Ablagerungen festsetzen und vermehren können. 

QuelleBUND-Jahrbuch 2020 - Ökologisch Renovieren und Bauen