Hintergrund Rodern See

13.09.2018 UPDATE: 13.09.2018 19:30 Uhr 17 Sekunden

1992 wurde die FFH-Richtlinie ("Flora Fauna Habitat", Pflanzenwelt-Tierwelt-Lebensraum) vom Europäischen Rat beschlossen.

Ziel ist es, die in der Richtlinie aufgeführten, natürlichen Lebensräume (Lebensraumtypen) des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie wild lebende Tiere und Pflanzen des Anhangs II der FFH-Richtlinie in Europa dauerhaft zu erhalten.

In Baden-Württemberg kommen insgesamt 53 FFH-Lebensraumtypen, 48 FFH-Tierarten und zwölf FFH-Pflanzenarten vor, für die FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet wurden.

Das Naturschutzgebiet Roberner See ist ein Teil der FFH-Schutzgebietskulisse Odenwald Neckargerach-Waldbrunn.