Hintergrund Nußloch Glühwein Demo

09.11.2020 UPDATE: 09.11.2020 20:00 Uhr 41 Sekunden

Es ist nicht das erste Mal, dass der Nußlocher Florian Albrecht mit von ihm angestrengten Gerichtsverfahren Schlagzeilen macht:

> Bierdosen-Flashmob: Besonders für Aufsehen unter Juristen sorgte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli des Jahres 2015 zu Versammlungen auf Privateigentum. Konkret hatte Albrecht einen "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf einem Platz in privatem Eigentum in Passau beantragt. Das Gericht entschied, dass dieser stattfinden darf. Zuvor fehlte es an einer gefestigten Rechtsprechung zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen. Auch damals ging es um eine zunehmende Beschränkung von Freiheitsrechten.

> Verbot des "Rucksacktrinkens": Auch in Nußloch selbst hat Albrecht schon einmal für Aufsehen gesorgt. Das war im Jahr 2008, als die Gemeinde bei der Kerwe ein Verbot des sogenannten "Rucksacktrinkens", also des Mitbringens von Alkohol auf das Festgelände, aussprach. Albrecht erwirkte am Karlsruher Verwaltungsgericht, "dass eine Allgemeinverfügung, die ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum während der Dauer eines Straßenfestes statuiert, mit polizeirechtlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht vereinbar ist". Denn es könne nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass "Rucksacksäufer" für Gefahr sorgen. cm