Hintergrund Fitness-Studios
In Baden-Württemberg gilt derzeit laut aktueller Corona-Verordnung:
§4 Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 5. Juni 2020
In Baden-Württemberg gilt derzeit laut aktueller Corona-Verordnung:
§4 Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 5. Juni 2020