Hintergrund Fitness-Studios
In Baden-Württemberg gilt derzeit laut aktueller Corona-Verordnung:
§4 Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 5. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:
5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen