Hintergrund Fitness-Studios

19.05.2020 UPDATE: 19.05.2020 09:11 Uhr 9 Sekunden

In Baden-Württemberg gilt derzeit laut aktueller Corona-Verordnung:

§4 Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 5. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen