Hintergrund Fahrradständer

22.08.2017 UPDATE: 22.08.2017 19:45 Uhr 30 Sekunden

Am OEG-Bahnhof "Stahlkreuzung" gibt es überdachte Fahrradstellplätze. Im Sport- und Freizeitzentrum sollen sie erst kommen, wenn die Flüchtlingsunterkunft in drei Jahren in eine Sozialunterkunft umgewandelt wird. Foto: Hofmann

Die Novelle: Die Verpflichtung, bei bestimmten Bauvorhaben Fahrradstellplätze herzustellen, gilt seit der Änderung der Landesbauordnung (LBO) 2015. Unterschieden wird laut Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises zwischen Stellplätzen für Wohnungen gemäß §35 LBO und gemäß §37 LBO zwischen Stellplätzen für andere Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist.

§ 35 "Wohnungen": Eine Sozialunterkunft gilt als Wohngebäude, weil sie dauerhaft genutzt wird. Dafür müssen laut Landesbauordnung für jede Wohnung zwei wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze zur Verfügung stehen. Erreicht wird das durch eine Überdachung.

§ 37 "Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder": Hierunter fällt eine Unterkunft für Flüchtlinge, die keine Dauernutzung vorsieht. Laut LBO müssen Fahrrad-Stellplätze in solcher Zahl bereitgestellt werden, "dass sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen ausreichen". Eine Überdachung ist aber nicht notwendig. mwg