Hintergrund Beschluss Mosbach
Der Beschluss
Lohrtalschule und Müller-Guttenbrunn-Schule bleiben jeweils selbstständige Grund- und Werkrealschule.
Um der derzeitigen Raumnot in der Lohrtalschule zu begegnen, werden die beiden Leiter der Werkrealschulen aufgefordert, eine kooperative Lösung durch Zurverfügungstellung von Raumkapazitäten an der MGS zu suchen.
Die Grundschulbezirke bleiben unverändert bestehen.
In Bezug auf den geänderten Paragraf 88 des Schulgesetzes wird die staatliche Schulaufsicht gebeten, erforderliche Schülerzuweisung vorzunehmen, um beide Werkrealschulstandorte zu erhalten.