Hintergrund Beschluss Mosbach

14.02.2019 UPDATE: 14.02.2019 06:00 Uhr 15 Sekunden

Der Beschluss

Lohrtalschule und Müller-Guttenbrunn-Schule bleiben jeweils selbstständige Grund- und Werkrealschule.

Um der derzeitigen Raumnot in der Lohrtalschule zu begegnen, werden die beiden Leiter der Werkrealschulen aufgefordert, eine kooperative Lösung durch Zurverfügungstellung von Raumkapazitäten an der MGS zu suchen.

Die Grundschulbezirke bleiben unverändert bestehen.

In Bezug auf den geänderten Paragraf 88 des Schulgesetzes wird die staatliche Schulaufsicht gebeten, erforderliche Schülerzuweisung vorzunehmen, um beide Werkrealschulstandorte zu erhalten.