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Grünes Licht für dritte Geschlechtsoption "divers"

Berlin (dpa) - Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Der Bundesrat billigte die Neuregelung, deren. Details umstritten sind. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, hatte das Gericht als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

14.12.2018 UPDATE: 14.12.2018 14:53 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Der Bundesrat billigte die Neuregelung, deren. Details umstritten sind. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen

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