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Gericht: Berliner Spielhallen dürfen nicht bequem sein

Berlin (dpa) - Spielhallen in Berlin dürfen nicht bequem sein. Ihre Betreiber müssen "Einrichtungen der Bequemlichkeit" wie Sessel, Couchgarnituren oder Sitzgruppen entfernen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1B34 aus 2014). Die Richter bestätigten damit in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Anordnung der Behörden, gegen die ein Spielhallenbetreiber geklagt hatte. In erster Instanz hatte er noch Recht bekommen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

15.12.2017 UPDATE: 15.12.2017 16:03 Uhr 13 Sekunden

Berlin (dpa) - Spielhallen in Berlin dürfen nicht bequem sein. Ihre Betreiber müssen "Einrichtungen der Bequemlichkeit" wie Sessel, Couchgarnituren oder Sitzgruppen entfernen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1B34 aus 2014). Die Richter bestätigten damit in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Anordnung der Behörden, gegen die ein Spielhallenbetreiber

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