Schwimmbadbetreiber nach tödlichem Unfall verurteilt
Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld für Angehörige des 35-jährigen Verunglückten - Auch Bademeister bestraft

Heilbronn/Bad Wimpfen. (dpa-lsw) Im Prozess um den Tod eines Schwimmers im Freibad von Bad Wimpfen sind die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungs- und zu Geldstrafen verurteilt



