Experte arbeitet derzeit an anderem Gutachten

12.10.2017 UPDATE: 12.10.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden

Ermittlungen gegen mutmaßlichen Verursacher werden dauern

"Für uns ist die Situation auch nicht gerade schön oder zufriedenstellend", seufzt Hubert Ströber, der Leiter der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Die Behörde ermittelt gegen den mutmaßlichen Verursacher des Unglücks bei der BASF wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger Brandstiftung. Ob und wann gegen den Mann, der laut Ströber weiter gegenüber den Ermittlern schweigt, Anklage erhoben wird, steht noch in den Sternen.

Da Fahrlässigkeit ein "relativ geringer Schuldvorwurf" sei und keine Flucht-gefahr bestehe, sitze der Mitarbeiter einer Fremdfirma nicht in Haft. "Wir warten noch auf ein zentrales Gutachten", sagt Ströber. Die Expertise soll zweifelsfrei klären, ob die Katastrophe nicht doch eine andere Ursache hatte. Das Problem: Der erfahrene und von der Staatsanwaltschaft schon häufig eingesetzte Experte für Brandermittlungsursachen arbeitet derzeit noch an dem Gutachten für die Gasexplosion am 23. Oktober 2014 im Ludwigshafener Stadtteil Oppau. Zwei Mitarbeiter einer Baufirma kamen damals ums Leben, 22 Menschen wurden verletzt. Zudem entstand ein Millionenschaden. Ein hessisches Unternehmen sollte im Auftrag der Kasseler Firma Gascade eine Gasleitung freilegen.

Eine im März dieses Jahres gestartete Versuchsreihe soll Aufschluss darüber geben, ob es auch bei "umsichtigem" Arbeiten zu dem Oppauer Unglück gekommen wäre, so Ströber. Nur so könne geprüft werden, ob Verantwortliche der Pipeline-Betreiberin und einer Baufirma pflichtwidrig gehandelt hätten. Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass beim Freilegen der Leitung die Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitarbeiter der Pipeline-Betreiberin sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma eingeleitet. Der Gutachter gehe dagegen davon aus, dass die dünnen Stellen an der Leitung durch Korrosion entstanden seien. Diese sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass früher Öl durch die Pipeline geflossen ist.

"Beide Verfahren sind extrem aufwendig und kompliziert", sagt Ströber. Möglicherweise schlössen sich an die Gutachten weitere an. "Denn wir haben hier, anders als etwa bei Verkehrsunfällen, keine Erfahrungswerte, die wir zugrunde legen könnten", ergänzt der Staatsanwalt. Manchmal stoße man auch an die "Grenzen der Beweisbarkeit". Definitiv nicht abziehen werde die Behörde den Experten im BASF-Fall, auch wenn es noch sehr lange dauert - "der Mann war von Anfang an dabei". (alb)