Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist rechtmäßig
Generalverdacht gegen Polizisten oder Transparenz des Staatsapparates - eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist heftig umstritten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit entschieden.
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten als rechtmäßig eingestuft.
Die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer greife zwar in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beamten ein. Dieser Eingriff sei aber verfassungsgemäß, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 2 C 32.18 und BVerwG 2 C
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