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Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Berlin (dpa) - Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn, das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. Spahn sagte: Masernschutz sei Kinderschutz.

14.11.2019 UPDATE: 14.11.2019 13:43 Uhr 23 Sekunden

Berlin (dpa) - Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn, das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen

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