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Bundesgericht bestätigt Abschiebung islamistischer Gefährder

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Sie sympathisierten demnach mit der Terrormiliz IS und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. Beide Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben.

22.08.2017 UPDATE: 22.08.2017 16:56 Uhr 17 Sekunden

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. Die Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Sie sympathisierten demnach mit der Terrormiliz

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