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BGH: Doppelte Kündigung wegen Mietschulden zulässig

Karlsruhe (dpa) - Säumige Mieter müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich zur fristlosen auch mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Diese weit verbreitete Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zulässig. Der für Mietsachen zuständige VIII. Senat verwies zwei Fälle zur Neuverhandlung an das Landgericht Berlin zurück. In beiden Fällen hatten die Vermieter ihren Mietern fristlos gekündigt, nachdem diese zwei Monatsmieten schuldig geblieben waren. Hilfsweise sprachen sie gleichzeitig eine ordentliche Kündigung aus.

19.09.2018 UPDATE: 19.09.2018 16:18 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Säumige Mieter müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich zur fristlosen auch mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Diese weit verbreitete Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zulässig. Der für Mietsachen zuständige VIII. Senat verwies zwei Fälle zur Neuverhandlung an das Landgericht Berlin zurück. In beiden Fällen hatten die Vermieter ihren Mietern

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