Karlsruhe überprüft Hartz-IV-Sanktionen
Wer von Hartz IV lebt, lebt permanent auf Kante. Unkooperatives Verhalten bestrafen die Jobcenter, indem sie den Geldhahn zudrehen. Aber darf das der Staat: Menschen die Existenzgrundlage entziehen?
Karlsruhe (dpa) - Erst muss er mit 117,30 Euro weniger auskommen, dann mit 234,60 Euro weniger: Das Jobcenter Erfurt kürzt einem Mann 2014 gleich zwei Mal die monatliche Grundsicherung, weil er bei der Arbeitssuche nicht kooperiert, wie er soll.
Nur einer von vielen Tausenden Hartz-IV-Empfängern, die Jahr für Jahr die unschöne Seite des Prinzips "Fördern und Fordern" zu spüren bekommen -
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