Ausgangsbeschränkung beschneidet auch Reisen per Bahn und Flieger
Wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Es gibt aber Ausnahmen.
Stuttgart. (dpa-lsw) Während der erweiterten Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr sind in Baden-Württemberg Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie per Flieger nur aus triftigem Grund zulässig. Darauf wies am Mittwoch das Verkehrsministerium in Stuttgart hin. Wer nicht unbedingt reisen müsse, müsse zu Hause bleiben. "Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei
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