Plus Zuhälterei nicht haltbar

Rapperin Schwesta Ewa zu Gefängnisstrafe verurteilt

Eine Reihe von Vorwürfen hat die Justiz gegen Skandal-Rapperin Schwesta Ewa vorgebracht. Auch Zuhälterei gehörte dazu. Diese Anschuldigung wurde fallengelassen. Dennoch kommt lange Haft auf sie zu.

20.06.2017 UPDATE: 20.06.2017 15:21 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Rapperin Schwesta Ewa
Ewa Malanda, bekannt als Rapperin Schwesta Ewa, beim Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert

Frankfurt/Main (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa aus Frankfurt muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht der hessischen Stadt verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung.

Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sahen die Richter dagegen nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen mit polnischen

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