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Massenhaftes Kükentöten: Landgericht lehnt Klage ab

Münster (dpa) - Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens Männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen. Dieser Erlass regele die zulässigen Tötungsformen für Eintagsküken. Außerdem liegt nach Ansicht des Gerichts ein vernünftiger Grund für die Tötung vor.

09.03.2016 UPDATE: 09.03.2016 13:51 Uhr 20 Sekunden

Münster (dpa) - Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens Männlicher Küken abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, hat sich die beschuldigte Kükenbrüterei im Münsterland nicht strafbar gemacht. Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem

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