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BGH stärkt Rechte unverheirateter Eltern

Karlsruhe (dpa) - Der BGH stärkt die Rechte unverheirateter Eltern. In einem Unterhaltsstreit legten die Richter erstmals fest, dass sich Versorgungsansprüche für die Mutter auch daraus ergeben können, wenn beide Partner gemeinsam entscheiden, ihr Kind lieber zu Hause zu betreuen. Damit räumt der BGH Eltern, die ohne Trauschein zusammenleben, mehr Gestaltungsspielraum ein als Alleinerziehenden. Der Vater einer Patchwork-Familie darf damit hoffen, keinen Unterhalt für seinen pflegebedürftigen Vater zahlen zu müssen. Er findet, dass er wie ein Ehemann Frau und Kinder versorgt und die Familie deshalb vorgeht.

09.03.2016 UPDATE: 09.03.2016 16:51 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der BGH stärkt die Rechte unverheirateter Eltern. In einem Unterhaltsstreit legten die Richter erstmals fest, dass sich Versorgungsansprüche für die Mutter auch daraus ergeben können, wenn beide Partner gemeinsam entscheiden, ihr Kind lieber zu Hause zu betreuen. Damit räumt der BGH Eltern, die ohne Trauschein zusammenleben, mehr Gestaltungsspielraum ein als

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