Kürnbach

Investor will Dorfladen-Areal bebauen

Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser geplant – Rat stimmt einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu

17.05.2018 UPDATE: 18.05.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden

Das Gelände, auf dem noch das Gebäude eines ehemaligen Ladengeschäftes steht, soll nun neu bebaut werden. Ein Investor aus Rastatt plant hier mehrere Wohnhäuser in unterschiedlicher Größe. Foto: Detlef Brötzmann

Kürnbach. (db) Das Grundstück in der Sternenfelser Straße 19, auf dem sich das seit Jahren geschlossene Einzelhandelsgeschäft "Unser Dorfladen" befindet, soll abgeräumt und neu bebaut werden. Ursprünglich wollte der Landkreis Karlsruhe auf dem rund 41 Ar großen Gelände eine Flüchtlingsunterkunft bauen. Dieses Vorhaben wurde aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen jedoch nicht realisiert. Nun plant die Dauenhauer Wohnbau GmbH aus Rastatt auf dem Areal Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser zu errichten.

Firmeninhaber Martin Dauenhauer stellte auf der Gemeinderatssitzung das Konzept vor. Je nach Kundennachfrage überlegt das Unternehmen derzeit zwei Planungsvarianten. Variante 1 sieht einen engeren Block in einer Kombination von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften im hinteren Bereich vor. In einer zweiten Reihe sollen Reihenhäuser entlang der Sternenfelser Straße errichtet werden. Für alle Gebäude ist eine zweigeschossige Bauweise mit Dach vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Sternenfelser Straße.

Variante 2 ist inhaltlich gleich konzipiert, jedoch soll die Erschließung über einen Stich vom Neubaugebiet "Weiler Weg" aus erfolgen. Ebenso sieht das Planungskonzept die Zufahrt über den Weiler Weg vor.

Dauenhauer betonte, dass alle Häuser mit Keller gebaut werden sollen. Für das Unternehmen ist dies ein erhöhter Aufwand bei den Tiefbauarbeiten, da es sich um ein aufgefülltes Gelände handelt. Bislang war unklar, mit welchem Material das Gelände seinerzeit aufgefüllt wurde. Ein Bodengutachten brachte inzwischen Klarheit, dass einer Bebauung auf der freien Fläche nichts entgegensteht.

Das Grundstück gehört zwar nicht der Gemeinde, sie hat jedoch die Planungshoheit und muss in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Wohnungsbaugesellschaft. Andererseits möchte das Unternehmen über die Einleitung des Verfahrens eine gewisse Planungssicherheit. Im nächsten Schritt soll über einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beraten werden. Der Planungshorizont sieht eine Rodung des Geländes, das teilweise mit Bäumen und Büschen bewachsen ist, bis März 2019 vor.

Auch interessant
Kürnbach: Sanierungsgebiet noch nicht in Stein gemeißelt
: Kürnbach: Ungenutzter Dorfladen schafft Platz für Flüchtlingsunterkunft

Zum Konzept gab es im Rat allerdings auch kritische Stimmen. Marcel Genc begrüßte zwar grundsätzlich eine Bebauung, bemängelte jedoch, dass das Areal mit der geplanten Anzahl an Häusern zu dicht bebaut werde. Martin Dauenhauer zeigte sich in diesem Punkt für eine dritte Variante durchaus gesprächsbereit. Zu seinem Grundsatz zähle jedoch, alle drei Haustypen anzubieten. Sven Sattler konnte sich eine Zufahrt über den Weiler Weg aufgrund der topografischen Lage nicht vorstellen, und Werner Arlt lagen einfach zu wenige Informationen auf dem Tisch.

Bürgermeister Armin Ebhart verdeutlichte, dass eine Bürgerumfrage einen Bedarf an Wohnraum ergeben hat. Am Ende stimmte der Rat, bei einer Gegenstimme, der Entwicklung des Areals durch die Dauenhauer Wohnbau GmbH im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes grundsätzlich zu.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.