Einbürgerung abgelehnt, weil er Frauen nicht die Hand schütteln will
Jede Frau sei eine drohende Gefahr sexueller Versuchung. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte eine Einbürgerung wegen fundamentalistischer Vorstellungen des Antragsstellers ab.
Mannheim. (dpa) Wer wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln, darf nach einem Gerichtsurteil nicht eingebürgert werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen deshalb abgelehnt. Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen
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