Urteil gegen "Waldläufer von Oppenau" ist rechtskräftig (Update)
Yves R. aus Oppenau entwaffnete im Sommer 2020 vier Polizisten und floh. Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision zurück.
Offenburg. (dpa) Die Verurteilung des als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordenen Yves R. zu drei Jahren Haft unter anderem wegen Geiselnahme ist rechtskräftig. Die Revision der Verteidigung wurde als unbegründet verworfen, wie der Bundesgerichtshof und das Offenburger Landgericht am Dienstag mitteilten. Fraglich war aus Sicht der Anwälte vor allem, ob die wenigen Momente, in denen die
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