Tod im Holiday Park - Oberlandesgericht prüft Urteil
Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess im Juli hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern des getöteten Kindes Revision eingelegt.
Zweibrücken. (dpa) Der Rechtsstreit um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park im pfälzischen Haßloch geht am 20. April vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken weiter. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess vor dem Landgericht Frankenthal im Juli hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern des getöteten Kindes Revision eingelegt.
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