Kippt Tempo-30- und Vorfahrtsregelung in Plankstadt?
Eppelheimer Bürgerin hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt - Gemeinde schreibt nach Karlsruhe
Von Harald Berlinghof
Plankstadt. Die Tempo-30-Regelung und die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" ohne Haupt- und Nebenstraßen, die in ganz Plankstadt gilt, steht für die Durchgangsstraße Schwetzinger Straße/Eppelheimer Straße auf der Kippe. Seit eine Eppelheimer Bürgerin vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Verkehrsregelung klagt, herrscht Unsicherheit darüber, ob man die Regelung
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