Harder hatte schon früh ein "Störgefühl"
Dennoch zogen er und sein Partner ein fragwürdiges Grundstücksgeschäft in Frankfurt durch. Das Urteil könnte voraussichtlich am 17. November fallen.
Von Alexander Albrecht
Heidelberg/Frankfurt. Sie teilen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft in wesentlichen Punkten, doch das von den Anklägern geforderte Strafmaß - zwei Jahre auf Bewährung und eine "Auflage" von sechs Millionen Euro - erscheint ihnen zu hart: Auf diesen Nenner lässt sich das gestrige Plädoyer der beiden Anwälte von Jürgen B. Harder im Korruptionsprozess vor dem
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