Mannheim. (pol/van) Weil eine Seniorin die Masche durchschaute, musste ein vermeintlicher Wasserwerker ohne Beute abziehen. Der Betrüger versuchte am Dienstagmorgen sein Glück. Seinem Opfer, eine 90-jährige Frau, gaukelte er nach Angaben der Polizei einen Wasserrohrbruch im Nachbarhaus vor. Als er die Frau im Badezimmer dazu aufforderte, die Duschbrause im geöffneten Zustand zu beobachten und er währenddessen weitere Arbeiten in der Wohnung durchführen wollte, schöpfte die Seniorin Verdacht und verwies den Mann umgehend der Wohnung. Danach verständigte sie die Polizei. "Die Seniorin erkannte, dass sie beschäftigt und abgelenkt werden sollte", berichten die Beamten weiter.
Der falsche Handwerker soll etwa 1,80 Meter groß und etwa 45 bis 50 Jahre alt sein. Er habe breite Schultern, eine kräftige Statur und sprach mit "Berliner Dialekt". Außerdem trug er eine graue Daunenjacke.
Eine Fahndung verlief bisher ohne Ergebnis. Die Ermittler suchen nun nach Zeugen, denen der falsche "Handwerker" im Bereich der Tullastraße aufgefallen ist. Diese mögen sich unter der Rufnummer 0621/3310 melden.
Die Polizei rät in solchen Fällen:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das Gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
Weitere Informationen unter www.polizei-beratung.de.