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Hintergrund - Werbeanlagensatzung Heidelberg-Altstadt

05.07.2018 UPDATE: 05.07.2018 06:00 Uhr 35 Sekunden

Die Werbeanlagensatzung gilt für die gesamte historische Altstadt. Für andere Stadtteile gelten teilweise liberalere Regeln.

> Werbeanlagen, Automaten, Vordächer und Markisen sind so anzuordnen, dass sie "nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Gliederung das Erscheinungsbild des Gebäudes und das Straßenbild nicht beeinträchtigen sowie den historischen, künstlerischen und

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